Laut WLV und der Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg gibt es nun die langersehnte Lockerung auch für den Lauftreff, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen:
- bis zu max 10 Personen möglich
- Ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen standen und seither noch keine 14 Tage vergangen sind.
- Es wird empfohlen, beim Joggen einen Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
- Es gibt einen "Corona Verantwortlicher", welcher auf die Einhaltung der Regeln achtet.
- Für jeden Lauf gilt es eine Teilnehmerliste anzufertigen mit Name, Vorname, Telefon Nr und Adresse.